Turkestan in "Die Alt-Evangelische Mennonitische Bruderschaft in Rußland (1798- 1910) im Rahmen der mennonitischen Gesamtgeschichte. Peter M. Friesen. Halbstadt, Odessa. 1911"

 

Abgeschrieben von Elena Klassen (Email), alle ihre Berichte.

 

Buch "Die Alt-Evangelische Mennonitische Bruderschaft in Rußland (1798- 1910) im Rahmen der mennonitischen Gesamtgeschichte. Peter M. Friesen. Halbstadt, Odessa. 1911." Teil 1a, Seiten 1-393. (gotisch)

Buch "Die Alt-Evangelische Mennonitische Bruderschaft in Rußland (1798- 1910) im Rahmen der mennonitischen Gesamtgeschichte. Peter M. Friesen. Halbstadt, Odessa. 1911." Teil 1b, Seiten 394-776. (gotisch)

Buch "Die Alt-Evangelische Mennonitische Bruderschaft in Rußland (1798- 1910) im Rahmen der mennonitischen Gesamtgeschichte. Peter M. Friesen. Halbstadt, Odessa. 1911." Teil 2, Mennoniten in Nord-Amerika. Seiten 1-160. (gotisch)

 

S. 480

XVII. Die M.B.G. Nikolaipol in Russisch – Turkestan von 1887 bis 1910.

(Post: Аулиэ – Ата, Сырдарьинской обл., Aulie – Ata, Syrdarj. Obl.)

Diese Gemeinde enstand infolge der sogen. „Auszugsbewegung“ in den Molotschnaer und besonders stark in den Wolgaer Kolonien (Köppentaler Kirchspiel) in den 70-er und 80-er Jahren des vor. Jahrhunderts. An der Wolga war es Martin Claassen (Verfasser einer bekannten kleinen Mennonitengeschichte), ein frommer verständiger Mann, und Claas Epp, weit bekannt unter den Mennoniten Rußlands durch sein Buch: „Die Entsiegelung des Propheten Daniels“, und noch mehr durch seinen späteren freventlichen religiösen Irrwahn. Ausführlich und hochinteressant über die ganze Auszugssache und auch besonders über Epp schreibt ein früherer begeisterter Teilnehmer und Anhänger Epps und dann als ehrlicher  und verständiger Mensch und Christ ernüchterter Kritiker, Br. Franz Bartsch, in: „Unser Auszug nach Mittelasien. Von Franz Bartsch, Lehrer in Lysanderhöh, Gouv. Samara.“ (Bei „Raduga“, Halbstadt). In der Molotschna war erster Führer in der Bewegung Abraham Peters (Fürstenau - Friedensruh), ein früherer Volksschullehrer, der 1873 als Prediger mit einer Anzahl Mitglieder aus der Ohrloff – Neukircher Gemeinde und and. Kirchspielen austrat und eine Gemeinschaft von Gläubigen bildete unter der Benennung: „Brüdergemeinde unter den Mennoniten“ (die sogen. „Abr.Peters`Gem.“, wohl zu unterscheiden von der „Hermann Peters Gem.“). Sie unterschied sich von der M.B.G.von 1860 durch Tauffreiheit und einen stark „kleingemeindschen“ Charakterzug im guten Sinn (strenge Gemendezucht in allen Lebensfragen, auch besonders in wirtschaftlichen); doch auch manche Kleinlichkeit war ihr eigen. Die „Abr. Peters`Gem.“ „erkannte“ gemeinsam mit den Wolgaer Brüdern, daß der Bergungsort in der unmittelbar zu erwartenden antichristlichen Periode für die Kinder Gottes in Central-Asien zu suchen sei. (Jung Stillings Gedanken!). Zu erwähnen ist, daß unser „mennonitischer Wüst“, der entschlafene Prd. Bernh. Harder, eine Zeitlang es enge in diesen Gedanken mit ihnen hielt, im scharfen Gegensatz zu seinem Vetter, dem vielgenannten Aeltesten Johann harder. Die von Kaiser Alexander II. den Mennoniten so hochherzig garantierte Ausnahmestellung in der Militärsache erschien ihnen, wie auch den nach Amerika Auswandernden, noch als widerevangelische Verbindung mit dem „Tier“, der gottfeindlichen Staatsidee; nur war ihnen der Westen, und somit auch Amerika, Sinnbild des Gottwidrigen, und so waren sie hierin von Aelt. Isaak Peters u.a. Auswandernden getrennt. Br. B.Harder fand sich durch die 1874 den M. gesicherte Sonderstellung befriedigt und wurde von den „Amerikanern“ sowohl als auch von den „Auszüglern“ verurteilt. Viel gelesen wurden von den „Auszugs“ oder „Reichsgläubigen“ die Schriften des bayrischen Pfarrers Clöter, der die „Auszugskolonie“ Gnadenzug im Terekgebiet (als „Vor-Bergeort“) gründete; nur in der Militärfrage war er allgemein protestantisch gesinnt, so wie er auch hochhielt von der Kindertaufe. Unsere Mennonitischen „Auszugsbrüder“ verbanden also rigorosen Mennonitismus mit dem alten deutsch-evangelischen Pietismus und Jung-Stillingschen Gedanken. „Unter den Fittigen des großen Adlers“ – Rußlands, sollten die fliehenden „klugen Jungfrauen“ ect. „vor der großen Trübsal bewahrt“ bleiben. 1880 zogen einige Dutzend Molotschnaer Familien und vielmehr Wolgaer (Köppentaler Kirchspiels) tatsächlich nach Turkestan; außer Aelt. Abr.Peters war hervorragend Br. Joh.Regehr von Hamberg, Halbstädter Wolost (jetzt Aeltester der M.K.G. in Turkestan). Als Claas Epp mit seinen wilden Torheiten (er stellte sich als der zweite „Sohn“ neben Christus!!) die meisten „Auszugsleute“ enttäuschte und mit einer kleiner Gruppe ins Gebiet des Chans von Chiwa ging, entschlossen sich die meisten, im Gebiet des Flusses Syr-Darja, Okrug Aulie-Ata, etwa zwei hundert Werst von Taschkent, sich anzusiedeln und gründeten dort fünf Dörfer unter besonderer Gunst, Förderung und Beratung des damaligen General-Gouverneurs von Turkestan, v. Kaufmann. Er erwirkte es, daß ihre jungen Männer ihren „Forstei-Dienst“ (als Ersatz des Militärdienstes) auf der Ansiedlung. Im Kreise ihrer Familien verbleibend, durch Anpflanzung einer gewissen Anzahl von Bäumen ableisten. Viel geschickten und ersprießlichen Dienst leistete Br. Jakob Janzen (erst „kirchl.“ Prediger, dann Gründer einer besonderen Brüdergemeinde mit Tauchtaufe, die er dann mit der M.B.G. vereinigte) durch seine Vermittelung zwischen Ansiedlern und Behörden.
Die jetzt, 1910, etwa 200 Familien, bezw. Stark 1000 Seelen zählende Ansiedlung, ernüchtert von ihren übertriebenen „Auszugs- und Bergungsideen“, organisierte sich, nach bekannten Erweckungen, Reibungen, Kränkungen, göttlichem und widergöttlichem Eifern auf verschiedenen Seiten, verschiedenen Gemeindebildungen und Gemeindeauflösungen, als eine M.K.G. „Romanowka“ und eine M.B.G. „Nikolaipol“ (benannt nach den zwei Dörfern, wo sich die betreffenden Bethäuser befinden.) Die M.B.G. ist um ein Geringes kleiner an Zahl als die M.K.G. Das gegenseitige Verhältnis beider Gemeinden ist ein so gut schwesterkirchliches, wie der furor mennoniticus, die mennonitische Sektenwut, es nur selten zu schauen erlaubt.
Der Vorstand der M.B.G. Nikolaipol in Turkestan bestand um 1905 aus folgenden Personen: Aelt. Heinr. Kröker (Prd. Seit 1885), 1887 ordiniert durch Aelt. Jak. Janz (Friedensfeld). Prd.: Jakob Janzen, seit 1875; Jakob Mandtler, seit 1875; Joh. Klassen, seit 1899; Aron Dyck, seit 1904; Franz Braun, seit 1904. Diakon: Jakob Wedel, seit 1904.
Ende 1908 hatte die Gemeinde 249 Mitglieder und über 501 aller Zugehörigen. Die Nikolaipoler M.B.G. in Turkestan hat eine kirchenrechtliche Sonderstellung, steht aber in voller „geistlicher Gemeinschaft“ mit der M.B.Bundesgem., welche ihr auf Nachsuchen häufig Gastprediger schickt u.a. Dienste leistet (Ordination ect.)
Es ist noch zu bemerken, daß nicht wenige Familien von hier nach den ersten Enttäuschungen nach Amerika auswanderten aus der M.B.G. (wie auch der anderen Ansiedler). Von einem der ausgewanderten Brüder, Prd. Janzen von der M.B.G., besitzen wir einen schätzenswerten Bericht über die Entstehung und Organisation der Gemeinde. ........

 

S. 688

3) Aus diesen beiden Wolosten -
(s. Wolost Malyschinskaja (fr. Köppental), Kr. Nowousensk, Post – Кеппенталь und „Alt-Samara“: Alexandertaler Wolost, Kr. Samara; Post: Кошки – E.K.) – fand um 1880 der in § 258 erwähnte „Auszug“ statt nach Turkestan, Gebiet Syrdarja, Okrug Aulie-Ata , Post: Аулиэ-Ата (mit Beteiligung von Molotschanern), wo stark 1000 Seelen wohnen in 5 Dörfern: Romanowka – Bethaus d. Kirchgem.; Nikolaipol – Beth. D. M.B.G. ect......

 

S.720

3). Gemeinde Romanowka in Russisch-Turkestan, Kr. Aulie-Ata, Gebiet Syrdarjinsk, im Bestande von 1884 bis Dezember 1910.
Post: Аулиэ-Ата, Сырд. обл. – Aulie-Ata, Syrd. Obl.
Aelt., Pred. und Diak. – Aelt. Joh. Regehr Prd. 78, Aelt. 84 -;
Pred. Her. Epp 84 -; Franz Abrams 94 -; Gerh. Kopper 95 -;
Her. Wall 95 - ?
Diak.: Korn. Wall 95 - ?

Bethaus in Romanowka. (NB! Ein Gemeindlein auch in Chiwa).
Anmerkung. Diese Gemeinde wanderte als „Auszugsgemeinde“ um 1880 aus Mittelasien aus beiden „Wolgaer“ Gemeinden: Köppenthal und Alxt., nicht, wie ob. gesagt ist, nur aus Kpptl. – Vgl. ob. „M.B.G. in Turkst.“, § 258.

   
Zuletzt geändert am 10 Februar, 2017